Kaufabwicklung Ihrer Mallorca Immobilie – Wertvolle Tipps
Sind Sie auch auf der Suche nach Ihrer Traumimmobilie auf Mallorca? Wir von Mallorca Luxury Estate erfüllen Ihnen diesen Traum und stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Wir sind für unsere reibungslose und transparente Verkaufsabwicklung bekannt. Unsere oberste Priorität ist es, unsere Kunden mit Ihrer Kaufentscheidung glücklich zu wissen. Wir haben Ihnen nachfolgend noch einmal alle wichtigen Punkte zusammengefasst, die Sie bei dem Kauf einer Immobilie auf Mallorca beachten sollten.
1. Erwerb einer Immobilie auf Mallorca
Mallorca verfügt über ein sicheres Rechtssystem, welches ebenso ein sicheres Immobilienrecht und Grundbuchsystem beinhaltet. Daher ist ein Immobilienerwerb als rechtlich sicher und risikoarm anzusehen, wenn man die darin verfügten Vorschriften beachtet.
Bei dem Erwerb einer Immobilie auf Mallorca unterliegen die Bürger aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) keinerlei Beschränkungen. So haben sie generell auf Mallorca die gleichen Rechte wie Einheimische. Bei Nicht-EU-Bürgern gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich ist jedoch der Immobilienerwerb eher unproblematisch.
Wie auch in Deutschland genießen Sie durch den Eintrag als Eigentümer ins Grundbuch hinsichtlich Ihres Eigentums vollständigen Schutz. Hierbei ist nur zu überlegen, ob Sie eine Immobilie privat oder über eine spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) erwerben möchten. Letztere Variante könnte Ihnen steuerliche Vorteile bringen.
2. Kaufabwicklung einer Immobilie auf Mallorca
Optionsvertrag
Auf Mallorca beginnt der Erwerb einer Immobilie mit der Unterzeichnung eines Kaufoptionsvertrages (contracto de arras). Durch die Anzahlung einer bestimmten Summe wird dem Käufer mit diesem Vertrag die Option auf die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zugesichert. Auf Mallorca sind hier 10% des Kaufpreises üblich. Die Anzahlung wird später mit dem Kaufpreis verrechnet. Der Käufer verliert jedoch seine Anzahlung, sollte in diesem Zeitraum vom Handel zurücktreten. Sollte jedoch der Verkäufer vom Verkauf zurücktreten, muss er die doppelte Summe zurückzahlen.
In dem Kaufoptionsvertrag werden alle wichtigen, den Kauf betreffenden Regelungen aufgeführt. So wird auch niedergeschrieben, bis wann der Kaufvertrag (escritura de compraventa) unterzeichnet und die Immobilie damit übergeben werden muss.
Kaufabwicklung
Beim Immobilienerwerb auf Mallorca besteht kein Formzwang. So werden auch mündliche Kaufverträge akzeptiert und gelten als zulässig und rechtswirksam. Wir empfehlen jedoch dringend, den Abschluss eines privatschriftlichen Kaufvertrages (contrato privado) zu wählen und diesen dann notariell beglaubigen zu lassen.
Finanzierung Zwischen dem Abschluss des privatschriftlichen Kaufvertrages und der notariellen Beurkundung kann gegeben falls dazu genutzt werden die Finanzierung zu organisieren.
Notartermin und Eintragung ins Grundbuch
Der Notar fordert drei Tage vor der notariellen Beurkundung einen Grundbuchauszug an. Die Immobilie wird nach Übersendung des Grundbuchauszuges für fünf Tage gesperrt. Sollte also in dieser Zeit ein anderer Notar ebenfalls einen Grundbuchauszug für die gleiche Immobilie anfordern, dann wird dies mit dem dementsprechenden Hinweis vom Register abgelehnt. Der Käufer sowie auch der Verkäufer müssen sich bei dem Notartermin ausweisen. Die vorbereitete Urkunde wird im Anschluss daran von dem Notar verlesen und mit einem Vermerk versehen, ob der Kaufpreis bereits vor der Unterschrift des notariellen Kaufvertrages gezahlt wurde oder ob er zum Zeitpunkt des Notartermins beglichen wird. Das Grundbuchamt erhält noch am gleichen Tag eine Mitteilung über den Kaufvertrag von dem Notar. Das Registro de la Propiedad erhält dann zur Eintragung ebenfalls eine Ausfertigung der Escritura.
Zahlung des Kaufpreises
Der Käufer zahlt bei der Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar, den vollständigen Kaufpreis an den Verkäufer. Die Bezahlung verläuft dann wie vereinbart entweder durch die Übergabe eines von der Bank bestätigten Schecks oder im Rahmen einer Finanzierung. In diesem Fall wird ein Vertreter der finanzierenden Bank mit anwesend sein.
Erwerbs- und Folgekosten
Das Gesetz auf Mallorca besagt eigentlich, dass sich der Verkäufer und der Käufer über alle anfallenden Kosten einigen müssen. Jedoch kann man sagen, dass es schon fast zur Regel geworden ist, dass der Käufer alles zahlt.
Die ungefähren Kosten einer üblichen Immobilien-Kaufabwicklung auf Mallorca sind:
1. Notarkosten (Honorarios de Notario) - ca. 0,4 to 0,8% vom Kaufpreis
2. Grunderwerbsteuer: ITP - 7%
3. Grundbucheintragung (Aranceles del Registro) ca. 0.5 %
4. Anwaltskosten ca. 1,5% vom Kaufpreis
Außerdem können noch folgende Steuern hinzukommen:
Die laufenden Steuern
Als laufende Steuern fallen für den Käufer die Grund- und Einkommensteuer an.
Die Grundsteuer
Die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) wird auf den Wert von Land- und Stadtgrundstücken auf der Basis des Katasterwertes von der Gemeinde erhoben und ist jährlich zu entrichten. Die Höhe der Grundsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 0,3% und 0,4% des Katasterwertes.
Jährlichen Folgekosten
Auf den Urkundenwert bezogen setzen sich die jährlichen Folgekosten wie folgt zusammen:
Vermögenssteuer 0,2 %
Einkommenssteuer 0,5 %
Grundsteuer 0,4 bis 0,8 % (dies ist natürlich abhängig vom jeweiligen Objekt und von dem Katasteramt)




















